31. März 2016

Nein, das ist kein Aprilscherz, deshalb poste ich dies mit purer Absicht einen Tag zu früh 🙂

Ab morgen, dem 1.4.2016, gilt eine neue überarbeitete Fassung des Jugendschutzgesetzes. Das ist jetzt erst mal nicht so dramatisch, aber ein kleiner Teil davon betrifft zumindest teilweise auch unsere Gäste. Und zwar geht es dabei um die elektronischen Zigaretten und Shishas.

Bei den in elektronischen Zigaretten und Shishas enthaltenen Liquids handelte es sich bisher nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), wodurch die darin geregelten strikten Verbote für diese Produkte bislang nicht galten. Mit dem verabschiedeten Gesetz wird das Abgabe- und Konsumverbot von Tabakwaren auf E-Zigaretten und Shishas ausgedehnt.

Was bedeutet das für Einhörner?

Naja, nicht viel. Rauchen war auch vorher schon vollständig erst ab 18 erlaubt (somit auch das Betreten des Raucherraums). Nun trifft das halt auch für eZigaretten und eShishas zu.

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